Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Kindergeld für Selbstständige

Themen wie der Mutterschutz, das Mutterschaftsgeld und das Kindergeld für Selbstständige weichen vor allem in der Ermittlung des Einkommens von den Regelungen ab, die für Festangestellte gelten. Aber es gibt auch Stolperfallen.

Der Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz während der sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt nur für Arbeitnehmerinnen. Insofern gilt also der Mutterschutz also offiziell nicht für Selbstständige Frauen. Allerdings gelten die gleichen Fristen vor und nach der Geburt auch für das Mutterschaftsgeld, auf das Selbstständige Frauen einen Anspruch haben. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben auch selbstständige Frauen. Voraussetzung dafür ist aber, dass zum Beginn der Mutterschutzfrist – also am 42. Tag vor der voraussichtlichen Entbindung – eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht und dass ein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld besteht. Fragen Sie also bei Ihrer Krankenkasse also nach, ob das Krankengeld (Fortzahlung im Krankheitsfall) in der Versicherung beinhaltet ist. Die Krankenkasse zahlt dann für 14 Wochen – sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt – 70 % des Einkommens, das vorher erwirtschaftet wurde. Maßgeblich ist dafür der Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid, der der Krankenkasse vorgelegt wurde. Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei; freiwillig Versicherte bleiben während dieser Zeit in ihrer Krankenkasse. Wie hoch die Beiträge in diesem Zeitraum sind, hängt davon ab, ob während der 14 Wochen die Selbstständigkeit weiter bestehen bleibt oder nicht. Wer ab den sechs Wochen vor der Geburt die Selbstständigkeit aufgibt und in die Familienversicherung wechselt (also beim Ehemann mitversichert ist), verliert wegen des nicht vorhandenen Anspruches auf Krankengeld auch den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Das Kindergeld wird auch an Selbstständige ausgezahlt. Besonderheiten für Selbstständige sind hierbei nicht zu beachten. Informationen hierzu bekommen Sie in unserem Beitrag rund um das Kindergeld. (Dieser Beitrag wurde von Andrea Claudia Delp zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen rund um die Selbstständigkeit finden Sie unter www.amaveo.de – der Infoseite rund um die Existenzgründung, den Businessplan und mehr.)