Das Erziehungsgeld

Kassieren Sie bis zu 3600,- Euro im Jahr für die Erziehung Ihrer Kinder: Das Erziehungsgeld ist eine steuerfinanzierte, einkommensabhängige Familienleistung für Eltern, die ihr Kind, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreuen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind.

Erziehungsgeld in Form des Regelbetrags

Der Regelbetrag wird in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt. Für die ersten sechs Lebensmonate beträgt die Einkommensgrenze für das Erziehungsgeld in dieser Form 30.000 Euro pauschaliertes Nettoeinkommen für ein Paar mit einem Kind und 23.000 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind (zu den Einkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonat s.u.). Wird diese Einkommensgrenze nicht überschritten, besteht ein Anspruch auf den vollen Regelbetrag. Übersteigt das Familieneinkommen diese Grenzen, besteht kein Anspruch auf Erziehungsgeld. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3.140 Euro.

Budget-Angebot für das Erziehungsgeld

Es besteht die Möglichkeit, den Erziehungsgeldbezug auf ein Jahr zu beschränken und damit ein höheres Erziehungsgeld von monatlich bis zu 450 Euro bis zum 1. Geburtstag anstelle von monatlich bis zu 300 Euro bis zum 2. Geburtstag des Kindes zu erhalten. Dies ist eine Maßnahme, den individuellen Lebensbedürfnissen und -situationen von Familien Rechnung zu tragen. Entscheidend für das Budget ist die Einkommensgrenze in Höhe von 22.086 Euro pauschaliertes Nettojahreseinkommen bei Paaren sowie die Grenze von 19.086 Euro bei Alleinerziehenden. Übersteigt das Familieneinkommen diese Grenzen, besteht kein Anspruch auf das Budget. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3.140 Euro.

Einkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonat

Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes gelten folgende Einkommensgrenzen für das ungekürzte Erziehungsgeld:

für ein Paar mit einem Kind: 16.500 Euro

für Alleinerziehende mit einem Kind: 13.500 Euro

Auch hier erhöhen sich die Einkommensgrenzen für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3.140 Euro.

Bei einem Einkommen bis zu dieser Einkommensgrenze wird das ungekürzte monatliche Erziehungsgeld von 300 Euro (Regelbetrag) bzw. 450 Euro (Budget) gezahlt. Bei einem Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze verringert sich ab dem 7. Lebensmonat das Erziehungsgeld (Regelbetrag) um 5,2 % (Budget 7,2 %) des Einkommens, das die o.g. Einkommensgrenze übersteigt.

Einkommensfeststellung und weitere Anspruchsvoraussetzungen

Informationen zur Einkommensfeststellung des Familieneinkommens (pauschaliertes Nettojahreseinkommen) sowie zu den weiteren Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bzw. in einem EU-Staat für in Deutschland erwerbstätige EU-Bürger) entnehmen Sie bitte der Broschüre ''Erziehungsgeld, Elternzeit'.

Antrag auf Erziehungsgeld, Erziehungsgeldstellen

Der Antrag auf Erziehungsgeld wird für jeweils 12 Monate gestellt (der Erstantrag für das erste Lebensjahr des Kindes, der Zweitantrag für das zweite Lebensjahr des Kindes). Antragsformulare erhalten Sie bei ihrer örtlich zuständigen Erziehungsgeldstelle. Die Anschriften der Erziehungsgeldstellen finden Sie in der Broschüre ''Erziehungsgeld, Elternzeit''.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)