Hotline der Familienkasse zum Kindergeld

Hotline zum Kindergeld

Die Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass die Familienkassen ab sofort unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer zu erreichen sind. Für Anfragen an die Familienkassen wurde die Nummer 01801-546337 oder 1801-KINDER geschaltet. Unter 01801-924586 oder 01801-ZAHLUNG läuft eine automatische Ansage zu den Zahlungsterminen.

Die Anrufe werden von fünf Service Centern zentral entgegen genommen. Die Service Center sind von Montag bis Freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Antragstellung zum Kindergeld

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt werden. Ein mündlicher oder telefonischer Antrag über die Hotline ist derzeit nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Beifügung der schriftlichen Vollmacht gestellt werden. Sie können das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragen. Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Benutzen Sie zur Antragstellung die Vordrucke. Beantragen Sie für ein Kind erstmals Kindergeld, verwenden Sie bitte den hierfür vorgesehenen Antragsvordruck (KG 1). Haben Sie schon einmal für ein Kind Kindergeld bezogen und liegen zwischen dem Ende der letzten Zahlung für dieses Kind nicht mehr als sechs Monate, genügt ein so genannter Kurzantrag (KG 1k). Die Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse oder als Internet-Vordruck. Hier finden Sie die Antragsvordrucke (Quelle: Arbeitsagentur)