Elterngeldstellen in Rheinland-Pfalz

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:

Die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen
Städte sowie der Landkreise.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinland-Pfalz - Landesjugendamt -
55118 Mainz, Rheinallee 97-101
Tel.: 0 61 31/9 67-0