Der Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, mit der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern bekämpft werden soll. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Das bedeutet, dass mit dem Kinderzuschlag den Eltern geholfen werden soll, die mit ihrem Einkommen auskämen, wenn sie keine Kinder hätten - mit Kindern aber zusätzlich Arbeitslosengeld II benötigen.
Eine Evaluation hat gezeigt, der Kinderzuschlag erfüllt die an ihn gestellten Anforderungen und erreicht seine Zielgruppe. Er bekämpft das Armutsrisiko, er fördert Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit, er vermeidet die Stigmatisierung der Betroffenen als Almosenempfänger, er fordert die Betroffenen, sich aus der Abhängigkeit vom Leistungsbezug zu befreien und ist finanzierbar.
Die Leistungen wurden zum 1. Oktober 2008 angepasst und stehen nun noch mehr Eltern zur Verfügung

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

  • für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
  • die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
  • das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
  • der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.

Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld oder Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.

Mindesteinkommensgrenzen & Höchsteinkommensgrenzen

Kinderzuschlag kann nur beantragt werden, wenn bestimmte Einnahmensgrenzen erreicht werden. Für Elternpaar gilt eine Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro, Alleinerziehende 600 Euro

Gleichzeitig darf eine bestimmte Höchsteinkommensgrenze bei den Einnahmen nicht überschritten werden. Hierzu zählen Einkommen und Vermögen (gemindert durch etwaige Abzugsbeträge). Die Berechnung der Höchstgrenze setzt sich aus dem elternlichen Bedarf im Sinne der Reglungen zum ALG II und dem Anteil der angemessenen Kosten für Wohnraum sowie dem Kinderzuschlag zusammen. Nähres finden Sie bei der Agentur für Arbeit

Kinderzuschlagrechner

Ob und wie viel Kinderzuschlag Eltern zusteht, können Sie mit Hilfe des Kinderzuschlagrechners überschlägig selbst ermitteln.

Für die Online-Berechnung des Anspruchs sind anonym Angaben zum Erwerbseinkommen der Familie, der Steuer- und Sozialversicherungspflicht, zu anderen Einkünften sowie zu Mietkosten und Absetzbeträgen notwendig. Eltern können außerdem ein Antragsformular für den Kinderzuschlag ausdrucken, das sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ausgefüllt bei ihrer Familienkasse einreichen können.

>> Zum Kinderzuschlagsrecherner

Wo wird der Kinderzuschlag beantragt?

Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)